Familiäre Rechtsangelegenheiten erfordern Vertrauen. Die folgenden Berichte geben einen Eindruck davon, wie Tutela mit sensiblen Situationen umgeht und welche Ergebnisse erreicht wurden.
← Zurück zur Startseite"Das Sorgerechtsverfahren war für mich eine der belastendsten Phasen meines Lebens. Herr Dr. Schäfer hat die Situation von Anfang an ruhig eingeschätzt und mich Schritt für Schritt durch das Verfahren begleitet. Am Ende wurde eine Regelung erreicht, die meinen Kindern echte Stabilität bietet. Die Kommunikation war jederzeit klar und nachvollziehbar."
"Ich hatte nach der Trennung Schwierigkeiten, laufende Unterhaltszahlungen zu erhalten. Tutela hat die Situation sachlich geprüft und dann ohne grosse Umwege die notwendigen Schritte eingeleitet. Das Betreibungsverfahren war für mich undurchschaubar – die Kanzlei hat alles klar erklärt und übernommen. Ich hätte das allein nicht geschafft."
"Die Frage, wer in unserer gemeinsamen Wohnung bleiben darf, war hoch emotional aufgeladen. Frau Brunner hat die Situation verständnisvoll aufgenommen und darauf hingewiesen, welche Faktoren das Gericht berücksichtigt. Die aussergerichtliche Einigung hat mir und meinen Kindern den langen Weg über ein Verfahren erspart. Ich bin sehr froh, dass ich mich an Tutela gewandt habe."
"Was mich am meisten beeindruckt hat: Man nimmt sich Zeit. Kein Gefühl von Abwimmeln. Herr Vogt hat meine Fragen geduldig beantwortet und die Optionen im Sorgerechtsverfahren gut erklärt. Das Ergebnis entspricht in weiten Teilen dem, was ich mir für meine Kinder erhofft hatte. Ich würde Tutela jederzeit weiterempfehlen."
"Die Honorarstruktur wurde von Anfang an klar besprochen. Keine Überraschungen bei der Rechnung. Das Verfahren zur Wohnungszuweisung war aufwendiger als erwartet, aber die Kanzlei hat mich stets informiert gehalten. Ich schätze die sachliche, professionelle Haltung – gerade in einer Zeit, die emotional sehr fordernd war."
"Ich hatte nach einem Jahr ausstehender Unterhaltszahlungen das Vertrauen in den Prozess etwas verloren. Die Kanzlei hat mir klar gezeigt, welche Wege offen sind. Das Betreibungsverfahren wurde sauber eingeleitet, und die rückständigen Beträge wurden tatsächlich eingetrieben. Ich bin froh, dass ich nicht länger gewartet habe."
Zwei Kinder, Alter 6 und 9. Die Eltern lebten nach der Trennung in unterschiedlichen Kantonen. Die Mutter beantragte das alleinige Sorgerecht. Der Vater widersprach und wünschte das gemeinsame Sorgerecht mit geregeltem Besuchsrecht.
Das Gericht ordnete das gemeinsame Sorgerecht an. Ein klarer Betreuungsplan wurde festgelegt. Die Kinder verblieben in ihrer bisherigen Schule. Das Verfahren dauerte rund vier Monate.
Eine Mutter mit zwei Kindern erhielt seit acht Monaten keine Unterhaltszahlungen, obwohl ein rechtskräftiger Entscheid vorlag. Der Vater war berufstätig, ignorierte jedoch die Forderungen.
Die rückständigen Beträge wurden vollständig eingetrieben. Eine monatliche Lohnpfändung sichert die laufenden Zahlungen. Das gesamte Verfahren dauerte etwa sechs Wochen.
Ein Ehepaar trennte sich. Beide Parteien beanspruchten die gemeinsame Mietwohnung. Ein Kind lebte überwiegend bei der Mutter. Die Parteien standen kurz vor einem eskalierenden Rechtsstreit.
Die Mutter verblieb mit dem Kind in der Wohnung. Dem Vater wurde eine klar definierte Übergangsfrist mit Unterstützung bei der Wohnungssuche eingeräumt. Kein Gerichtsverfahren notwendig.
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