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Referenzen Tutela
Erfahrungsberichte

Was Mandantinnen und Mandanten sagen

Familiäre Rechtsangelegenheiten erfordern Vertrauen. Die folgenden Berichte geben einen Eindruck davon, wie Tutela mit sensiblen Situationen umgeht und welche Ergebnisse erreicht wurden.

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15+
Jahre Erfahrung
400+
Mandate geführt
4.8
Ø Mandantenwertung
3
Spezialisierungen

Berichte aus der Praxis

MB
Monika B.
Zug, CH · März 2026

"Das Sorgerechtsverfahren war für mich eine der belastendsten Phasen meines Lebens. Herr Dr. Schäfer hat die Situation von Anfang an ruhig eingeschätzt und mich Schritt für Schritt durch das Verfahren begleitet. Am Ende wurde eine Regelung erreicht, die meinen Kindern echte Stabilität bietet. Die Kommunikation war jederzeit klar und nachvollziehbar."

Sorgerechtsverfahren
TH
Thomas H.
Baar, ZG · Februar 2026

"Ich hatte nach der Trennung Schwierigkeiten, laufende Unterhaltszahlungen zu erhalten. Tutela hat die Situation sachlich geprüft und dann ohne grosse Umwege die notwendigen Schritte eingeleitet. Das Betreibungsverfahren war für mich undurchschaubar – die Kanzlei hat alles klar erklärt und übernommen. Ich hätte das allein nicht geschafft."

Unterhaltsvollstreckung
SR
Sabrina R.
Zug, CH · Januar 2026

"Die Frage, wer in unserer gemeinsamen Wohnung bleiben darf, war hoch emotional aufgeladen. Frau Brunner hat die Situation verständnisvoll aufgenommen und darauf hingewiesen, welche Faktoren das Gericht berücksichtigt. Die aussergerichtliche Einigung hat mir und meinen Kindern den langen Weg über ein Verfahren erspart. Ich bin sehr froh, dass ich mich an Tutela gewandt habe."

Familienwohnungszuweisung
FK
Franziska K.
Cham, ZG · März 2026

"Was mich am meisten beeindruckt hat: Man nimmt sich Zeit. Kein Gefühl von Abwimmeln. Herr Vogt hat meine Fragen geduldig beantwortet und die Optionen im Sorgerechtsverfahren gut erklärt. Das Ergebnis entspricht in weiten Teilen dem, was ich mir für meine Kinder erhofft hatte. Ich würde Tutela jederzeit weiterempfehlen."

Sorgerechtsverfahren
PM
Peter M.
Hünenberg, ZG · Februar 2026

"Die Honorarstruktur wurde von Anfang an klar besprochen. Keine Überraschungen bei der Rechnung. Das Verfahren zur Wohnungszuweisung war aufwendiger als erwartet, aber die Kanzlei hat mich stets informiert gehalten. Ich schätze die sachliche, professionelle Haltung – gerade in einer Zeit, die emotional sehr fordernd war."

Familienwohnungszuweisung
AW
Andrea W.
Rotkreuz, ZG · Januar 2026

"Ich hatte nach einem Jahr ausstehender Unterhaltszahlungen das Vertrauen in den Prozess etwas verloren. Die Kanzlei hat mir klar gezeigt, welche Wege offen sind. Das Betreibungsverfahren wurde sauber eingeleitet, und die rückständigen Beträge wurden tatsächlich eingetrieben. Ich bin froh, dass ich nicht länger gewartet habe."

Unterhaltsvollstreckung

Fallbeispiele

Fallbeispiel 01

Gerichtliches Sorgerechtsverfahren mit Kindeswohl-Abklärung

Ausgangssituation

Zwei Kinder, Alter 6 und 9. Die Eltern lebten nach der Trennung in unterschiedlichen Kantonen. Die Mutter beantragte das alleinige Sorgerecht. Der Vater widersprach und wünschte das gemeinsame Sorgerecht mit geregeltem Besuchsrecht.

Vorgehen
Erfassung aller relevanten Lebenssituationen beider Elternteile
Koordination mit der KESB und dem beauftragten Sachverständigen
Strukturierte Eingabe und gerichtliche Vertretung an zwei Verhandlungsterminen
Ergebnis

Das Gericht ordnete das gemeinsame Sorgerecht an. Ein klarer Betreuungsplan wurde festgelegt. Die Kinder verblieben in ihrer bisherigen Schule. Das Verfahren dauerte rund vier Monate.

"Das Ergebnis war für unsere Familie ein wirklicher Neuanfang."
Fallbeispiel 02

Durchsetzung rückständiger Unterhaltszahlungen

Ausgangssituation

Eine Mutter mit zwei Kindern erhielt seit acht Monaten keine Unterhaltszahlungen, obwohl ein rechtskräftiger Entscheid vorlag. Der Vater war berufstätig, ignorierte jedoch die Forderungen.

Vorgehen
Prüfung der Vollstreckbarkeit des Entscheids
Formelle Mahnung und kurze Fristsetzung
Einleitung Betreibung nach SchKG, Lohnpfändungsbegehren
Ergebnis

Die rückständigen Beträge wurden vollständig eingetrieben. Eine monatliche Lohnpfändung sichert die laufenden Zahlungen. Das gesamte Verfahren dauerte etwa sechs Wochen.

"Ich wusste nicht, dass das so schnell gehen kann."
Fallbeispiel 03

Aussergerichtliche Einigung zur Familienwohnung

Ausgangssituation

Ein Ehepaar trennte sich. Beide Parteien beanspruchten die gemeinsame Mietwohnung. Ein Kind lebte überwiegend bei der Mutter. Die Parteien standen kurz vor einem eskalierenden Rechtsstreit.

Vorgehen
Rechtliche Analyse der Wohnsituation nach Art. 176 ZGB
Strukturierte Verhandlungsführung mit beiden Parteien
Schriftliche Vereinbarung mit verbindlicher Übergangsregelung
Ergebnis

Die Mutter verblieb mit dem Kind in der Wohnung. Dem Vater wurde eine klar definierte Übergangsfrist mit Unterstützung bei der Wohnungssuche eingeräumt. Kein Gerichtsverfahren notwendig.

"Wir haben eine faire Lösung gefunden, ohne uns vor Gericht zu streiten."

Kanzlei Tutela – Kontakt

Telefon
+41 41 652 84 37
Adresse
Bahnhofplatz 7
6300 Zug
Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:30–17:30

Mitgliedschaften & Zulassungen

SAV-Mitglied
Schweiz. Anwaltsverband
Obergericht ZG
Zugelassen seit 2009
ZAV-Mitglied
Zuger Anwaltsverband
Kinderschutz
Fachfortbildung KESB 2024

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